Unser Vorstand


Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Verein einen Vorstand braucht (§ 26 Abs. 1 BGB). Der Vorstand übernimmt die Verantwortung für den Verein und ist der wichtigste Ansprechpartner, wenn es um das Vereinsleben oder die Geschäfte des Vereins geht. Unser geschäftsführender Vorstand setzt sich aus den 1. und 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister und dem 1. Schriftführen zusammen. Jeweils zwei dieser Vorstände vertreten den Verein nach außen!